Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt und auch nicht mehr aktualisiert bzw. verlängert. Vorhandene Kinderreisepässe können jedoch bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden. Voraussetzung dazu ist, dass die Kinder auf dem Foto noch erkennbar sind.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen dann Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der Europäischen Union geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der Europäischen Union (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass noch bis zum 22.12.2023 Reisepässe für Kinder bis zum 12. Lebensjahr (Kosten 13,- €) beantragt bzw. mit neuem Passbild um ein Jahr (Kosten 6,- €) verlängert werden können.