Ablesen der Wasserzähler

30.11.2017

Ablesen der Wasserzähler

Zur Ermittlung und Abrechnung des Wasserverbrauchs und der
Kanalbenutzungsgebühren für 2017 werden durch Beauftragte der
Gemeinde Kolitzheim in der Zeit vom 01.12.2017 bis 31.12.2017 die
Wasserzähler abgelesen. Ausgenommen sind die Ortsteile Gernach,
Herlheim und Kolitzheim, dort werden die Hauseigentümer angeschrieben
und um Abgabe der Zählerstände gebeten.
Wir bitten die Hausbesitzer, dafür Sorge zu tragen, dass in dieser Zeit
der Wasserzähler zugänglich ist. Bei Abwesenheit beauftragen Sie bitte
eine Person Ihres Vertrauens oder hinterlegen Sie den Schlüssel bei einem
Nachbarn.
Alle Abnehmer, die von den Ablesern nicht angetroffen werden, erhalten
eine Karte, die umgehend mit Zählerstand und Anschrift versehen an die
Gemeinde Kolitzheim, Rathausstr. 1, 97509 Kolitzheim, zurückzugeben
ist. Sie können uns auch den Zählerstand unter der Rufnr. 09385/9710-
23, 09385/9710-24 oder per E-Mail (steueramt@kolitzheim.de) mitteilen.
Sollte uns der Zählerstand nicht bis spätestens 05.01.2018 vorliegen, so
wird der Wasserverbrauch von der Gemeinde geschätzt.

 

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