Bodenrichtwerte-Grundstückspreise
Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020
Neue Bodenrichtwerte für Grundstückspreise
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt alle zwei Jahre jeweils zum Ende eines geradzahligen Kalenderjahres (§ 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB und § 12 BayGaV). Der Gutachterausschuss des Landkreises Schweinfurt hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag vom 31.12.2020 in seiner Sitzung am 23.06.2021 neu festgelegt.
Der Bodenrichtwert (BRW) ist der durchschnittliche Lagewert in Euro/m² des Bodens für die Mehrheit der Grundstücke in einer Bodenrichtwertzone und bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines „repräsentativen“ (fiktiven) Bodenrichtwertgrundstückes (vgl. BRW-RL, § 2). In die Ermittlung der BRW flossen die tatsächlichen Grundstücksverkäufe der Jahre 2019 und 2020 ein.
Die BRW wurden für die Nutzungsarten Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, gewerbliche Baufläche sowie für land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen (Ackerland, Grünland und Wald) ermittelt.
Für die Ermittlung der BRW wird grundsätzlich der unkontaminierte und lastenfreie Zustand vorausgesetzt. BRW werden vorrangig anhand geeigneter Kaufpreise aus der Kaufpreissammlung abgeleitet.
Die BRW haben keine bindende Wirkung. Es können keine Ansprüche daraus abgeleitet werden.
Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten weisen den Wert aus, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Die Richtwerte für die Grundstücke werden gem. § 199 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutacherausschussV) vom 05.04.2005 (GVBl S. 88) ab dem 26.07.2021 für die Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, Zimmer 14 während der allgemeinen Geschäftszeiten (Mo - Fr von 08.00 - 12.00 Uhr, Mo 13.00 - 17.00 Uhr, Do 13.00 - 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Bei berechtigtem Interesse ist es auch möglich außerhalb dieser Zeit von der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse der Landkreise Haßberge und Schweinfurt in Haßfurt Auskunft über die Richtwerte zu erhalten (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse der Landkreise Haßberge und Schweinfurt weist darauf hin, dass mit Beschluss der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018 und der Umstellung auf zonale Bodenrichtwerte nur noch die Richtwertkarte Gültigkeit besitzt.
Diese Richtwertkarte ist zukünftig für jedermann über den Bayernatlas (http://www.bodenrichtwerte.bayern.de) einsehbar oder auch über die Homepage des Landkreises Haßberge unter dem Link https://www.hassberge.de/buergerservice/planen-bauen-wohnen/gutachterausschuss/bodenrichtwerte-2020.html
eingestellt und abrufbar.
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