Mainpost 10.02.2018
KOLITZHEIM
Bauherren dürfen höher bauen
Zu einer längeren Diskussion führte der Tagesordnungspunkt „Höheneinstellungen der Gebäude im Baugebiet Sommerleite Süd 1“ in Stammheim bei der jüngsten Gemeinderatssitzung. Der Bebauungsplan teilt das Baugebiet in drei Abschnitte ein, für die es jeweils unterschiedliche Vorgaben für die maximalen Wandhöhen und die maximalen Gebäudehöhen gibt. Der Bebauungsplan „Sommerleite Süd 1“ ist relativ großzügig in seinen Vorgaben, aber die an manchen Bauplätzen recht steile Neigung des Geländes steht dem Wunsch mancher Bauherren entgegen, das Grundstück relativ eben zu gestalten. Die dafür nötigen Stützmauern führen möglicherweise zu Ärger mit dem Nachbarn. Darüber hinaus sind hohe Stützmauern kein schöner Anblick. Die Bauherren, so die Meinung im Gremium, würden ja beim Kauf des Bauplatzes die örtlichen Gegebenheiten und auch die Vorgaben des Bebauungsplanes kennen und damit auch die Möglichkeiten und Grenzen für ihr geplantes Haus. Viele Bauherren wollen ihr Haus und ihre Garage dann an der höchsten Stelle des Geländes bauen, so ist die maximale Gebäudehöhe schnell erreicht oder überschritten. Anhand von zwei vorliegenden Bauanträgen wurde diese Problematik beispielhaft aufgezeigt und in Bezug gesetzt zu schon genehmigten und realisierten Bauvorhaben. Es wäre nicht gerecht, so die einhellige Meinung im Gremium, wenn die neuen Bauanträge großzügiger behandelt würden als die schon genehmigten und realisierten Wohnhäuser. Obergrenze angehoben So wurde nach längerer Diskussion mit drei Gegenstimmen beschlossen, sowohl die Obergrenze für die Wandhöhe als auch für die Gebäudehöhe in den drei Abschnitten des Baugebietes Sommerleite 1 gegenüber den Festlegungen im Bebauungsplan um jeweils 50 Zentimeter anzuheben. Bis die Änderung des Bebauungsplans rechtskräftig ist, gehen wenigstens drei Monate ins Land. Daher, so der Beschluss des Gemeinderats, sollen Bauanträge, die Abweichungen vom bestehenden Bebauungsplan vorsehen, entsprechend dieser neuen Vorgaben behandelt werden; die Mehrkosten für die Erteilung der Befreiung vom Bebauungsplan müssen die Bauherren tragen – oder sie warten, bis der Bebauungsplan geändert ist. Mehr Kontrollen gefordert Diskutiert wurde auch über die Vorlage einer Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienhauses in Stammheim. Die Kellerhöhe ist gegenüber dem vorgelegten Plan um 50 Zentimeter höher gesetzt, was die Missbilligung des Gemeinderats fand. Der Vorschlag des Bürgermeisters, mit der Bauherrin zu sprechen, die Pläne so zu ändern, dass die Gesamthöhe entsprechend dem aktuellen Beschluss eingehalten wird, fand mit drei Gegenstimmen die Zustimmung des Gemeinderats. Alfred Bumm regte an, die Übereinstimmung der Bauvorhaben mit den eingereichten Plänen stärker zu kontrollieren. Dem hielt Bürgermeister Horst Herbert entgegen, dass das nur das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde die plangerechte Ausführung des Baues kontrollieren könne. Die Gemeinde habe dazu keine Berechtigung. Alfred Bumm teilte mit, dass die Sondierungsgrabungen nach Funden aus vorgeschichtlicher Zeit im geplanten Baugebiet von Kolitzheim bisher ergebnislos verliefen und bald abgeschlossen werden. Das Landesamt für Denkmalspflege hatte diese Sondierungen im Rahmen der Anhörung zum Bebauungsplan gefordert, weil dort Bodendenkmäler kartiert sind.