Bauleitplanverfahren
Bekanntmachung
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Vorentwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarkraftwerk Herleshof“
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat in seiner Sitzung am 11.01.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk Herleshof“ sowie die dazu erforderliche 22. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Vorgesehen ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit zwei Teilflächen im Bereich zwischen Kolitzheim, Herlheim und Zeilitzheim. Mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wird dafür bisherige Fläche für die Landwirtschaft in Sonderbaufläche (mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“) sowie in Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (=Ausgleichsfläche) geändert (s. nachfolgenden Übersichtslageplan in der pdf-Datei am Ende dieser Seite!).
Der Geltungsbereich ist zweigeteilt und wie folgt umgrenzt:
Teilfläche Nord „Herleshof 1“:
Im Norden: durch die Flur-Nr. 4034 (Herlhofer Bach), Gemarkung Zeilitzheim, und die Flur-Nrn. 607
und 1809/1 (Herlhofer Bach), Gemarkung Herlheim
Im Osten: durch die Flur-Nrn. 1795 und 1797 (Wirtschaftsweg), Gemarkung Herlheim
Im Süden: durch die Flur-Nr. 1794, Gemarkung Herlheim, und die Flur-Nr. 4039/2, Gemarkung
Zeilitzheim
Im Westen: durch Teile der Flur-Nrn. 4035 und 4039, Gemarkung Zeilitzheim
Der Geltungsbereich der nördlichen Teilfläche „Herleshof 1“ umfasst die Grundstücke mit der Flur-Nr. 4035/1 und Teile der Flur-Nrn. 4035 und 4039, Gemarkung Zeilitzheim, sowie die Flur-Nr. 1796, Gemarkung Herlheim, mit einer Fläche von 44,7210 ha (s. nachfolgenden Detaillageplan in der pdf-Datei am Ende dieser Seite!).
Teilfläche Süd „Herleshof 2“:
Im Norden: durch die Flur-Nr. 4135/5, Gemarkung Kolitzheim, und die Flur-Nrn. 4043/2, Gemarkung
Zeilitzheim
Im Osten: durch die Flur-Nr. 1781/1, Gemarkung Herlheim, und durch die Flur-Nr. 1383, Gemarkung
Zeilitzheim
Im Süden: durch die Flur-Nr. 1329 (Moorbach), Gemarkung Zeilitzheim, und durch die Flur-Nr. 4144
(Moorbach) und Teile der Flur-Nr. 4141, Gemarkung Kolitzheim
Im Westen: durch die Flur-Nr. 4117 (Kreisstraße SW 41), Gemarkung Kolitzheim
Der Geltungsbereich der südlichen Teilfläche „Herleshof 2“ umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1405 und 4043/1, Gemarkung Zeilitzheim, und die Flur-Nrn. 4133/4, 4134, 4134/1, 4135, 4135/1, 4140, 4142, 4143 und Teile der Flur-Nr. 4141, Gemarkung Kolitzheim mit einer Fläche von 38,8406 ha (s. nachfolgenden Detaillageplan in der pdf-Datei am Ende dieser Seite!).
Ein Planvorentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Gemeinderat am 26.04.2022 beschlossen worden. Des Weiteren wurde beschlossen, auf dieser Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Fachbehörden werden dabei nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert, sich auch zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk Herleshof“ in der Fassung vom 26.04.2022 einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie der Vorentwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 26.04.2022 einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
16.05.2022 – 17.06.2022
während der allgemeinen Dienststunden (Mo - Fr von 08.00 - 12.00 Uhr, Mo 13.00 - 17.00 Uhr, Do 13.00 - 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, 97509 Kolitzheim, 1. Stock, Zimmer Nr. 14 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Dabei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der 22. Flächennutzungsplanänderung informiert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Zusätzlich findet am Mittwoch, 01.06.2022 um 19.00 Uhr
eine Informationsveranstaltung im Sportheim Kolitzheim statt.
Hierzu ist die gesamte Bevölkerung herzlich eingeladen.
Gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB findet die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB werden die auszulegenden Unterlagen im o. g. Zeitraum zusätzlich auch auf der Internetseite der Gemeinde Kolitzheim (www.kolitzheim.de) unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“ - „Bauleitplanverfahren“ zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich eingestellt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben werden, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o. g. Unterlagen öffentlich aus.
Kolitzheim, den 29.04.2022
GEMEINDE KOLITZHEIM
Herbert, 1. Bürgermeister
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Solarkraftwerk Herleshof Übersichtslageplan Detaillagepläne |
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FNP-Änderung Bereich vBBP Solarkraftwerk Herleshof |
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Begründung zum Vorentwurf FNP-Änderung-Herleshof |
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FNP 03a - Anhang - Umweltbericht zum Vorentwurf - FNP-Ä-Herleshof |
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FNP 03b - Anlage 1 - Bestandsplan-Herleshof |
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FNP 03c - Anlage 2 - Bewertungsplan-Herleshof |
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FNP 03d - Anlage 3 - Eingriffs- und Ausgleichsplan-Herleshof |
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vBP 01a - vBBP Solarkraftwerk Herleshof - nördliche Teilfläche |
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vBP 01b - vBBP Solarkraftwerk Herleshof - südliche Teilfläche |
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vBP 02 - Textteil zum Vorentwurf-Herleshof |
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vBP 03 - Begründung zum Vorentwurf vBBP-Herleshof |
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vBP 04 - Anlage - V+E-Plan Modulbelegung-Herleshof |
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vBP 05 - Anhang 1 - Blendgutachten zum vBBP-Herleshof |
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vBP 06a - Anhang 2 - Umweltbericht zum Vorentwurf vBBP-Herleshof |
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vBP 06b - Anlage 1 - Bestandsplan-Herleshof |
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vBP 06c - Anlage 2 - Bewertungsplan-Herleshof |
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vBP 06d - Anlage 3 - Eingriffs- und Ausgleichsplan-Herleshof |
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Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Vorentwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarkraftwerk Herleshof“ |