Baum- bzw. Strauchüberhang - Freihalten von Sichtdreiecken

03.12.2020

Baum- bzw. Strauchüberhang
Freihalten von Sichtdreiecken

Es wird darauf hingewiesen, dass an Straßenkreuzungen und –einmündungen, in den angrenzenden Grundstücken, sogenannte Sichtdreiecke von sichtbehinderndem Bewuchs frei zu halten sind!

Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Gemeindeverwaltung Kolitzheim.

Ferner werden alle Grundstückseigentümer hiermit aufgefordert, Baum- bzw. Strauchüberhänge, die in den Straßen-, Gehsteig- oder Feldwegbereich hineinragen (Überhang), unverzüglich zu beseitigen. Dies gilt vor allem, wenn Verkehrszeichen, Straßennamensschilder oder sonstige Hinweisschilder (Hydranten, Wasserschieber) nicht mehr sichtbar sind.

Sollten vorgenannte Missstände zu einem Unfall oder sonstigem Schaden führen, sind Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer nicht ausgeschlossen.

GEMEINDE KOLITZHEIM

Horst Herbert
1. Bürgermeister

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