Bauplatzverkauf in Stammheim
Die Gemeinde Kolitzheim bietet ab sofort die 14 gemeindlichen Bauplätze im Baugebiet „Sommerleite Süd 1“ in Stammheim zum Erwerb an.
Der Verkauf erfolgt unter folgenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen:
- Es werden nur schriftliche Kaufanträge mit Unterschrift/en des/der zukünftigen Eigentümer/s berücksichtigt. Die Eintragung von Vormerkungen ist nicht möglich.
- Pro Person ist lediglich die Abgabe eines Kaufantrages für einen Bauplatz zulässig.
- Aus Gründen der Chancengleichheit wird das Grundstück auch nur an diejenige/n Person/en veräußert, welche auf dem Kaufantrag eingetragen ist/sind. Diese muss/müssen in der Folge auch als Bauherr/en auftreten.
- Die Kaufanträge müssen der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, 97509 Kolitzheim, spätestens bis Montag, den 02.10.2017 um 17 Uhr in verschlossenem Umschlag zugegangen sein. Der Umschlag ist deutlich mit „Bauplatzkauf Stammheim“ zu kennzeichnen.
- Die Umschläge werden von der Gemeinde erst nach Fristablauf geöffnet.
- Die Reihenfolge des Eingangs der Kaufanträge innerhalb der o.g. Frist ist für die Zuteilung der Bauplätze unerheblich.
- Nach Fristablauf eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
- Falls nach Ende der o.g. Frist für einzelne Grundstücke mehrere Kaufanträge vorliegen sollten, entscheidet das Los über die Bauplatzvergabe.
- Liegt dagegen für ein Grundstück nur eine einziger Kaufantrag vor, kann der Bauplatz direkt zugeteilt werden.
- Nach Fristablauf bitten wir zunächst von Anfragen hinsichtlich der Bauplatzvergabe abzusehen. Die Gemeinde wird allen Bewerbern die Zuteilung des Bauplatzes beziehungsweise Informationen über den weiteren Verfahrensablauf (Losentscheid etc.) schriftlich mitteilen.
- Im Losverfahren unterlegene Bewerber können sich im Anschluss auf ggf. noch freie Bauplätze bewerben.
- Der Kaufpreis für die Grundstücksfläche beträgt 60,00 €/m².
- Zusätzlich zum Kaufpreis werden voraussichtlich Erschließungskosten zwischen ca. 40 und 50 €/m² berechnet.
- Die endgültige Zuteilung der Bauplätze erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss.
- Wie bei allen gemeindlichen Bauplätzen gilt die Baugebotsfrist (innerhalb von 3 Jahren nach der notariellen Beurkundung muss mindestens der Rohbau des Wohngebäudes errichtet sein).
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Eine Haftung der Gemeinde für Aufwendungen der/des Antragsteller/s ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn kein notarieller Kaufvertrag geschlossen wird.
Kolitzheim, 15.09.2017
Gemeinde Kolitzheim
Horst Herbert
1. Bürgermeister
Zum Bauplatzkaufantrag gelangen Sie <<hier>>
Lageplan der Bauplätze s.u.
Stammheim 10.10.2017.pdf