17.03.2022
Bauplätze
Baugebiet „Oberer Ried“, Bauabschnitt III in Unterspiesheim
Baugebiet „Am Kolitzheimer Weg 2“, Bauabschnitt II in Herlheim
 
Die Gemeinde Kolitzheim bietet ab sofort wieder gemeindliche Bauplätze im Baugebiet „Oberer Ried“ in Unterspiesheim sowie im Baugebiet „Am Kolitzheimer Weg 2“ in Herlheim zum Erwerb an. Die angebotenen Bauplätze sind in den Lageplänen grün gekennzeichnet und mit Flächenangaben versehen.
 
Die Veräußerung erfolgt unter folgenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen:
 
- Es werden nur schriftliche Kaufanträge mit Unterschrift/en des/der zukünftigen
  Eigentümer/s berücksichtigt. Die Eintragung von Vormerkungen ist nicht möglich.
- Der Kaufantrag bezieht sich allgemein auf ein Grundstück entweder in Unterspiesheim
  oder in Herlheim, nicht auf einen bestimmten Bauplatz und nicht für beide Baugebiete.
- Von jeder sich bewerbenden Person ist der Kriterienkatalog als Anlage zum Kaufantrag
  wahrheitsgemäß auszufüllen. Auf der Basis eines Punktesystems wird in der Folge ein
  Ranking erstellt (Höchstzahlverfahren).
- Nach dieser Rangfolge erhalten die Bewerber schließlich den Zugriff auf die
  Baugrundstücke. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los über die Reihenfolge.
- Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt für die beiden o.g. Baugebiete getrennt.
- Pro Person oder Eigentümergemeinschaft ist lediglich die Abgabe eines Kaufantrages für
  einen Bauplatz zulässig. Bei gemeinschaftlichem Kaufantrag (z.B. Ehegatten) müssen
  alle   Beteiligten den Kriterienkatalog ausfüllen. Maßgeblich ist dann die höchste
  Einzelpunktzahl des Kriterienkatalogs.
- Aus Gründen der Chancengleichheit wird das Grundstück auch nur an diejenige/n
  Person/en veräußert, welche auf dem Kaufantrag eingetragen ist/sind. Diese
  muss/müssen in der Folge auch als Bauherr/en auftreten.
- Die Kaufanträge müssen der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, 97509 Kolitzheim,
  spätestens bis Mittwoch, den 30.03.2022 um 12 Uhr in verschlossenem Umschlag
  zugegangen sein. Der Umschlag ist deutlich mit „Bauplatzerwerb Unterspiesheim“ bzw.
  „Bauplatzerwerb Herlheim“ zu kennzeichnen. Die Umschläge werden von der Gemeinde
  erst nach Fristablauf geöffnet.
- Die Reihenfolge des Eingangs der Kaufanträge innerhalb der o.g. Frist ist für die
  Zuteilung der Bauplätze unerheblich.
- Unvollständige und nach Fristablauf eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt
  werden.
- Nach Fristablauf bitten wir zunächst von Anfragen hinsichtlich der Bauplatzvergabe
  abzusehen. Die Gemeinde wird alle Bewerber über den weiteren Verfahrensablauf
  zeitnah schriftlich informieren.
- Kosten Unterspiesheim
  Der Kaufpreis für die Grundstücksfläche in Unterspiesheim beträgt 80 €/m².
  Zusätzlich zum Kaufpreis werden Erschließungskosten von ca. 68 €/m² berechnet, bei
  Grundstück Fl.Nr. 613/7 sind die Erschließungskosten (hier ca. 83 €/m²) höher.1
- Kosten Herlheim
  Der Kaufpreis für die Grundstücksfläche in Herlheim beträgt 54 €/m².
  Zusätzlich zum Kaufpreis werden Erschließungskosten von ca. 62 €/m² berechnet.
- Die endgültige Zuteilung der Bauplätze erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss.
- Wie bei allen gemeindlichen Bauplätzen gilt die Baugebotsfrist (innerhalb von 3 Jahren
  nach der notariellen Beurkundung muss mindestens der Rohbau des
  Wohngebäudeserrichtet sein).  
- Eine Haftung der Gemeinde für Aufwendungen der/des Antragsteller/s ist
  ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn kein notarieller Kaufvertrag geschlossen wird.
- Weitere Informationen und die Vordrucke finden Sie auch auf der Homepage der
  Gemeinde www.kolitzheim.de, unter der Rubrik Bauen und Wohnen, Bauplätze.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die nächsten Grundstücke in diesen Baugebieten
  voraussichtlich erst wieder im Abstand von drei Jahren zum Kauf angeboten werden.
 
Kolitzheim, 16.03.2022
Gemeinde Kolitzheim
 
Horst Herbert
1. Bürgermeister
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