Mainpost 29.03.2021
Kolitzheim
Bebauungsplan "Oberer Ried": Maximal drei Geschosse
Mit Bauanträgen hatte sich der Kolitzheimer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zu befassen.
Für den Abriss und Neubau einer Garage mit Terrassenüberdachung und Carport in Lindach wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Geschäftsführer Dominik Dorsch informierte, dass zwei Bestandsgebäude abgerissen werden; die Baugrenze werde an einer Stelle überschritten, die Grenzbebauung, die maximal neun Meter betragen darf, wird durch den Carport um drei Meter überschritten; als Balkenkonstruktion ist der Carport kein Sichthindernis. Über die Genehmigung dieser Überschreitung entscheidet das Landratsamt. Positiv ist zu bewerten, dass durch diese Baumaßnahme drei neue Stellplätze geschaffen werden.
Aufgrund einer Nachfrage informiert der Bürgermeister, dass seit 1. Februar die Nachbarn nicht mehr auf den Bauplänen unterschreiben müssen, es gibt ein eigenes Formular, auf der die Nachbarn ihre Zustimmung erklären können. Nachdem der Bau und Umweltausschuss zu den im Antrag auf den Vorbescheid dargestellten Planungen Zustimmung signalisiert hatte, verzichtete der Bauherr auf den Vorbescheid und stellte direkt einen Bauantrag. Ziel der Sanierung und des Umbaus eines Einfamilienhauses in Kolitzheim ist die Schaffung von mehr Wohnraum, was von der Gemeinde begrüßt wird, wird dadurch doch dem Flächenverbrauch entgegengewirkt. Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben mit den Abweichungen von den Vorgaben des Bebauungsplans hinsichtlich Dachneigungen von Wohnhaus und Garage, Abweichung von der Geschossigkeit des Wohnhauses und Dacheindeckung der Garage das gemeindliche Einvernehmen.
Lagerhalle genehmigt
Im Rahmen des schon früher aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der auf Kosten des Bauherrn erstellt wurde, wird der Neubau einer Lagerhalle in Oberspiesheim genehmigt: Die bestehende Zelthalle wird durch eine Maschinenhalle ersetzt und eine zweite Halle wird gebaut.
Keine Einwände hat der Gemeinderat auch gegen das Vorhaben eines Ehepaares in Oberspiesheim, ein neues Gartenhaus zu errichten.
Das gemeindliche Einvernehmen wird auch dem Bauantrag erteilt, das bestehende Dreifamilienwohnhaus um einen Anbau zu erweitern. Auch dieser Anbau trägt zur Verdichtung von Wohnflächen bei.
Schon zweimal lag der Bebauungsplan "Oberer Ried" in Unterspiesheim für Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange aus. Betroffen davon sind die Bauplätze für drei Mehrfamilienhäuser, die schon im Gemeinderat der vergangenen Amtsperiode grundsätzlich Zustimmung fanden. Das Landratsamt hat angemerkt, dass man deutlichere Festlegungen über die Geschossigkeit treffen sollte. Die Grundstücke sind im Besitz der Gemeinde, daher ist es möglich, sich von Kaufinteressenten Planungskonzepte vorlegen zu lassen.
Acht Wohneinheiten je Gebäude
Die Zahl der Wohneinheiten ist auf acht Wohneinheiten pro Gebäude begrenzt, für jede Wohneinheit – auch für die Wohnungen in den Dachgeschossen – sind je zwei Pkw-Stellplätze nachzuweisen. Maximal drei Geschosse (einschließlich Dachgeschoß) sind zulässig, da es sonst Probleme mit dem Brandschutz gibt. Ausführlich wurde über die mögliche Form der Dachgestaltung diskutiert; allgemeiner Wunsch war, dass die drei Mehrfamilienhäuser in ähnlicher Ausführung gestaltet werden.
Dabei sollte man sich aber nicht allzu streng festlegen, gab Matthias Schöpf zu bedenken, da dies auf mögliche Kaufinteressenten abschreckend wirken könne. Johann Duczak meinte, dass man jetzt im Vorhinein sowieso nicht alle Einzelheiten festlegen könne, die genauere Abstimmung müsse dann mit den Bauherrn erfolgen, wenn Pläne für den Bau vorliegen. Die Anregung von Ulrike Bach, auch Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern zuzulassen, wurde mit aufgenommen.
Einstimmig wurde den von Dominik Dorsch vorgestellten Veränderungen zugestimmt und die verkürzte Auslegung für zwei Wochen beschlossen.
Formsache war der Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung. Der Landtag hat diese Satzung an einer Stelle geändert, daher ist die Gemeinde aus formalen Gründen gezwungen, diese Satzung in der veränderten Form neu zu beschließen. Es handelt sich um Beiträge für die Ersterschließung, d.h. wenn eine Straße in einem Baugebiet neu gebaut wird. Straßenausbaubeiträge wurden ja abgeschafft.