Gemeinsame Rad- und Wirtschaftswege
Beseitigung von Verschmutzungen
Wir weisen darauf hin, dass Verschmutzungen auf Straßen, Feldwegen und insbesondere auch auf den gemeinsamen Rad- und Wirtschaftswegen von den Verursachern zu beseitigen sind.
Sollte es durch nicht beseitigte Verschmutzungen zu Unfällen kommen, sind Schadensersatzansprüche gegen die Verursacher nicht ausgeschlossen! Insbesondere stellt die Verschmutzung auf den gemeinsamen Geh- und Radwegen infolge der Bewirtschaftung der anliegenden Äcker ein erhebliches Verlet-zungsrisiko für Radfahrer und Fußgänger dar.
Es wird deshalb gebeten, falls es zu Verschmutzungen der Wege kommt, diese unverzüglich zu beseitigen.
Beseitigung von Verschmutzungen auf Straßen und Wegen
28.12.2020