Die Jahresmeldung des Arbeitgebers

01.04.2019

Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern

Die Jahresmeldung des Arbeitgebers
Wichtige Daten für die Rente

Bis Ende April sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für 2018 erhalten haben. Diese enthält Angaben über die Dauer der Beschäftigung und die Höhe des Bruttoarbeitsverdienstes. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern empfehlen, alle Angaben in der Jahresmeldung sorgfältig zu überprüfen und diese gut aufzubewahren.

Wer Fehler bei Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung oder Bruttoverdienst auf der Jahresmeldung entdeckt, sollte sich umgehend mit seinem Arbeitgeber oder seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und die Meldung berichtigen lassen. Fehlerhafte Angaben können bei der Berechnung der späteren Rente die Bearbeitung erschweren und im Ernstfall sogar bares Geld kosten.

 

Zu den News