Mainpost 06.04.2022
Gernach
Eigenheimervereinigung feiert 50-jähriges Bestehen
Jahreshauptversammlung der Eigenheimervereinigung
Knapp zwei Dutzend Personen konnte Vorsitzender Dieter Dietz zur Jahreshauptversammlung der Eigenheimervereinigung Gernach begrüßen. Da die letzte Jahreshauptversammlung erst im September stattfand, und der Herbstausflug, der Federweißenabend, die gemeinsame Weihnachtsfeier der Gernacher Vereine und auch die traditionelle Winterwanderung coronabedingt ausgefallen waren, hatte er nicht viel zu berichten.
Die Mitglieder waren mit einem schriftlichen Weihnachtsgruß und guten Wünschen zum Neuen Jahr bedacht worden, immerhin ein kleiner Ersatz für die Weihnachtsfeier, zu der man sich sonst im Sportheim traf.
Die Sammel-Heizölbestellung mit etwa 25.000 Litern zum Nettopreis von 1, 32 Euro, die Zahlen, wie oft welche Geräte ausgeliehen wurden, waren weitere Themen seines Berichts. Außerdem habe man dem monatlich verteilten Eigenheimermagazin ein Informationsschreiben über die neuen Versicherungsangebote der Eigenheimervereinigung beigelegt und ein weiteres Schreiben, in dem informiert wurde, dass bei der Hausübergabe darauf zu achten ist, dass die neuen Besitzer Mitglied bei der Eigenheimervereinigung sein müssen, damit der Versicherungsschutz für Haus und Grundstück nicht erlischt.
Das Beet am Siedlerheim wurde von Helga Eck und Dieter Dietz neu angelegt. Als Ersatz für die abgesagte Winterwanderung ist im Mai eine Maiwanderung geplant. Das 50-jährige Vereinsjubiläum wird am 12. Juni mit einem Festgottesdienst und der Ehrung verdienter Mitglieder gefeiert. Auch werden Bilder aus der Geschichte des Vereins gezeigt.
Georg Grembler, Mitglied im Vorstand des Eigenheimerverbandes Bayern informierte über das erweiterte Versicherungsangebot, das man als Mitglied der Eigenheimervereinigung kostenlos in Anspruch nehmen kann. Ebenso informierte er über die Grundsteuerreform.
Bei der Diskussion über den Jahresbeitrag für passive Mitglieder wurde einstimmig beschlossen, dass diese künftig sechs Euro Jahresbeitrag zahlen, machte er darauf aufmerksam, dass man Vollmitglied in der Eigenheimervereinigung bleiben muss, wenn man Nießbrauchsrecht mit den neuen Eigentümern vereinbart hat. Der Grund dafür: Im Schadensfall kann man auch haftbar gemacht werden, und die Versicherung tritt nur dann ein, wenn man als Vollmitglied versichert ist. In 90 % der Übergabevereinbarungen sei Nießbrauch vereinbart, eine Zahl, die bei den Zuhörer*innen auf Verwunderung stieß. Vereinbart man "nur" Wohnrecht, hat man weniger Rechte: man kann zwar lebenslang wohnen bleiben, aber das Haus kann veräußert werden.
Der Kassenbericht von Kassier Manfred Schug wies geordnete Verhältnisse auf, sodass auf Antrag der beiden Kassenprüferinnen Andrea Heck und Helga Buchinger Entlastung erteilt wurde.
Von: Erhard Scholl (Schriftführer Eigenheimervereinigung Gernach )