Mainpost 17.12.2020
Kolitzheim
Entsorgung des Klärschlamms bereitet Sorge
Die Hauptpunkte der zweiten Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Kolitzheim-Sulzheim waren die Vorstellung und Genehmigung des Haushaltplans für das Jahr 2021, die Bestellung von Annette Beuerlein als Geschäftsleiterin, sowie der Bericht der Klärwärter.
Verbandsvorsitzender Bürgermeister Horst Herbert begrüßte die Verbandsräte und seinen Bürgermeisterkollegen aus Sulzheim, Jürgen Franz Schwab, sowie den Geschäftsführer Werner Knoblach und Annette Beuerlein. Sie übernimmt ab 2021 das Amt der Geschäftsführung des Abwasserzweckverbandes Kolitzheim Sulzheim wieder nach ihrer Elternzeit von Werner Knoblach, so der einstimmige Beschluss des Gremiums. Werner Knoblach ist Kämmerer der Gemeinde Kolitzheim und auch Geschäftsführer des Abwasserzweckverbandes Stammheim. Ein Willkommensgruß galt auch Klärwärter Jürgen Rettner.
Haushaltsplan für kommendes Jahr vorgestellt
Werner Knoblach stellte den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 vor. Es wurde ein zusätzlicher Klärwärter angestellt, was eine Anpassung der Personalkosten nötig machte. Der Rücklagenstand zum Jahresbeginn 2021 liegt bei etwa 750 000 Euro. Die Betriebskostenumlage beläuft sich für das Jahr 2021 auf 322 100 Euro für die beteiligten Gemeinden. 50 000 Euro sind vorsorglich für Ersatzbeschaffungen eingestellt: darauf kann man zurückgreifen, wenn größere Reparaturen fällig würden.
Der Vermögenshaushalt beläuft sich auf 80 000 Euro. Von der Gemeinde Kolitzheim sind die Ortsteile Gernach, Herlheim, Kolitzheim Oberspiesheim, Unterspiesheim und Zeilitzheim an den Abwasserzweckverband Kolitzheim-Sulzheim angeschlossen, Sulzheim mit seinen Ortsteilen Alitzheim und Mönchstockheim ebenfalls.
Grundlage des Umlagenschlüssels für die Betriebskostenumlage sind die von den einzelnen Mitgliedsgemeinden zugeführten Abwassermengen. Diese stehen erst nach Ablauf des Jahres 2020 fest und werden dann in Rechnung gestellt. Die Finanzplanungswerte bis zum Jahr 2024 sind im Haushaltsplan auch aufgeführt, sie unterscheiden sich jedoch nicht wesentlich von den Ansätzen für das Jahr 2021.
Klärschlamm müsse künftig wohl verbrannt werden
Der Verbandsvorsitzende informierte über die aktuelle Situation der Klärschlammentsorgung und die Perspektiven für die Zukunft. Bisher konnte der Klärschlamm noch auf landwirtschaftlichen Flächen entsorgt werden. Man zahlte den Landwirten, die den Klärschlamm abnahmen, 40 Euro je Tonne. Die neue Düngeverordnung sieht vor, die Nitrat- und Phospatbelastung in hoch belasteten Gebieten ("rote Gebiete") zu senken, um der Grundwasserbelastung durch Nitrat vorzubeugen.
Das Zeitfenster, wann Klärschlamm ausgebracht werden kann, wird aufgrund der Düngeverordnung enger. Man müsse sich darauf einstellen, dass man den Klärschlamm anderweitig entsorgen müsse. Die Klärschlammverbrennung zeichne sich nach augenblicklichem Kenntnisstand als einzige Möglichkeit ab, da nur so das im Klärschlamm enthaltene Phosphat zurückgewonnen werden könne, wie es gesetzlich vorgeschrieben sei.
Damit der Klärschlamm der Verbrennung zugeführt werden kann, muss der Feuchtigkeitsgehalt auf fünf Prozent reduziert werden. Bei der Ausbringung auf landwirtschaftliche Flächen beträgt der Feuchtigkeitsgehalt etwa 25 Prozent. Diese Reduzierung des Feuchtigkeitsgehalts wird u.a. durch Pressen erreicht. Die Reduzierung des Feuchtigkeitsgehalts auf fünf Prozent ist vor Ort nicht realisierbar.
Entsorgung des Klärschlamms wird teurer
So liegt es auf der Hand, dass die Entsorgung des Klärschlamms teurer wird: man muss mit höheren Transportkosten rechnen, und auch die Trocknung schlägt zu Buche. Im Haushalt für 2021 sind für die Klärschlammentsorgung 60 000 Euro angesetzt. Ob man angesichts dieser Perspektive nicht einen höheren Betrag ansetzen müsse, so eine Frage aus dem Gremium.
Die Kosten würden doch enorm steigen: bezahle man aktuell den Landwirten 40 Euro pro Tonne, müsse man mit Kosten von bis zu 100 Euro pro Tonne oder gar mehr rechnen, wenn man auf Verbrennung umsteigen müsse. Werner Knoblach gab zur Antwort, dass man im Bedarfsfall auf die Rücklagen zurückgreifen könne. Wenn man klarer sehe, welche Kosten anfallen, werde man den Ansatz natürlich anpassen.
Die Stromkosten für den Abwasserzweckverband liegen bei etwa 60 000 Euro. Johann Duczak fragte nach, ob man mit einer eigenen Photovoltaikanlage nicht billiger fahren würde. Der Verbandsvorsitzende informierte, dass man die Frage der Wirtschaftlichkeit durch das Energienetzwerk prüfen lasse. Wie die Klärschlammentsorgung der Zukunft aussehe, dafür zeichneten sich verschiedene Möglichkeiten ab. Man sei hier mit verschiedenen Anbietern im Gespräch, es gebe aber noch zu viele Unklarheiten, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. So lange es möglich sei, werde man die bisherige Form der Entsorgung beibehalten.
Klärwärter Jürgen Rettner, der die Ausführungen des Verbandsvorsitzenden ergänzte, berichtete, dass ein Tauchereinsatz notwendig gewesen sei, um die Belüfterbrücke zu reparieren. Der Schaden sei schnell behoben worden: nur eine Schraube musste festgeschraubt werden. Die Räumerschilder waren beschädigt, das war jedoch ein Garantiefall: die Herstellerfirma übernahm die Reparaturkosten.
Pro Jahr fallen im Bereich des Abwasserzweckverbandes etwa 500 Tonnen Klärschlamm an. Der Anfrage von Bürgermeister Jürgen Schwab, ob es möglich wäre, den Ortsteil Vögnitz (120 Einwohner), der zur Zeit noch über eine Teichkläranlage verfüge, an den Abwasserzweckverband Kolitzheim-Sulzheim anzuschließen, stand man grundsätzlich positiv gegenüber. Wenn weitere Gemeinden angeschlossen werden, müsste der Abwasserzufluss gepuffert werden, es müssten mehr Regenrückhaltebecken vorgesehen werden, so die Information von Klärwärter Jürgen Rettner.