Fälligkeit der Friedhofspflegegebühren
Am 16.05.2022 sind die Friedhofspflegegebühren zur Zahlung fällig. Es gelten hierfür die bisher erteilten Friedhofpflegegebührenbescheide bis zum Ablauf des Grabnutzungsrechtes.
Zahlungspflichtige, die der Gemeinde Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, selbst keine Überweisungen vorzunehmen. Die übrigen bitten wir, den fälligen Betrag fristgerecht unter Angabe der FAD-Nummer zu überweisen.