Fälligkeit der Friedhofspflegegebühren

12.05.2023
Fälligkeit der Friedhofspflegegebühren
 
Am 15.05.2023 sind die Friedhofspflegegebühren zur Zahlung fällig. Es gelten
hierfür die bisher erteilten Friedhofspflegegebührenbescheide bis zum Ablauf des Grabnutzungsrechtes.
Zahlungspflichtige, die der Gemeinde Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, selbst keine Überweisungen vorzunehmen. Die übrigen bitten wir, den fälligen Betrag fristgerecht unter Angabe der FAD-Nummer zu überweisen.
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