Fälligkeits-/Zahlungstermin 15.07.2022

11.07.2022

Die Gemeindekasse gibt weiterhin bekannt:

Am 15.07.2022 ist die Hundesteuer 2022 zur Zahlung fällig.

Bitte beachten Sie, dass nur bei Neuveranlagungen Bescheide ergangen sind. Für die übrigen Abgabepflichtigen gelten die Bescheide der Vorjahre weiter.

Zahlungspflichtige,  welche Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, keine Überweisungen vorzunehmen. Die übrigen werden gebeten, die fälligen Beträge fristgerecht unter Angabe der FAD-Nummer zu überweisen.

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