Förderung der Jugendarbeit - Zuschuss beantragen
An alle Sportvereine, Musik- und Gesangvereine, Freiwillige Feuerwehren sowie Jugendgruppen im Bereich der Gemeinde Kolitzheim
Die Gemeinde Kolitzheim gewährt auch in diesem Jahr den Sportvereinen, Musik- und Gesangvereinen, Freiwilligen Feuerwehren sowie den organisierten Jugendgruppen des Gemeindebereichs zur Förderung der Jugendarbeit einen jährlichen Zuschuss.
Gefördert werden die Organisationen und Vereine, die regelmäßige Jugendarbeit mit Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr betreiben.
Als Grundlage dienen die dem Dachverband (z.B. BLSV) gemeldeten Zahlen.
Soweit kein Dachverband existiert, sind die Meldungen von den Vereinen einzureichen.
In den Listen müssen folgende Angaben enthalten sein:
• Name des Vereins / der Organisation
• Bankverbindung
• Beschreibung der regelmäßigen Jugendarbeit
• Name und Geburtsdatum des Kindes / des Jugendlichen (Stichtag: 01.01.2023)
Vereine, die einem Dachverband angehören, müssen eine Beschreibung ihrer regelmäßigen Jugendarbeit bei der Gemeinde Kolitzheim einreichen.
Listen, welche unvollständig eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Vereine werden gebeten, die entsprechenden Listen bis zum 30.09.2023 bei der Gemeinde Kolitzheim einzureichen.