Flurneuordnung Kolitzheim - Zusammenfassung

26.09.2022

Flurneuordnung Kolitzheim

 

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Grundeigentümer,

wie bei der Versammlung am 06.07.2022 in Kolitzheim zugesagt, hier eine Zusammenfassung des Diskussionsstands zur beantragten Flurneuordnung in Kolitzheim.

Im Jahr 2017 wurde auf Antrag der Gemeinde und der Flurgenossenschaft die Startphase einer Flurneuordnung begonnen.

In zahlreichen Terminen wurden verschiedene Konzeptvarianten erarbeitet und vorgestellt. Auf etliche Anregungen und Bedenken wurde eingegangen. So wurde die Gebietsabgrenzung intensiv diskutiert, das Umfeld der Ortschaft („Spekulationsflächen“) wurde herausgenommen, ebenso Gewannen an der Grenze zu Lindach („Obstflächen“). Daneben wurde eine Untersuchung der tatsächlich vorkommenden Arten wie Rebhuhn etc.an das Landschaftsplanungsbüros Glanz in Auftrag gegeben.

Anfang 2020 fand ein Seminar an der Schule für Dorf- und Flurentwicklung (SDF) Klosterlangheim statt. Dabei waren sowohl Befürworter als auch Kritiker einer Flurneuordnung vertreten. Einig war man sich darin, dass großer Handlungsbedarf besteht. Gemeinsam wurde in drei Themengruppen ein Konzept erarbeitet, das dann Corona bedingt erst im Juli 2022 vorgestellt werden konnte.

Die drei Themengruppen beschäftigten sich mit „Wege und Flurstruktur“, „Lebensraum“ (d.h. Ökologie) sowie „Wasser“. Zusätzlich gab Altbürgermeister Fischer aus Schwebheim einen Input über die Maßnahmen im Rahmen der dortigen ökologischen Flurbereinigung.

Die Hauptergebnisse des gemeinsamen Konzepts sind:

  • Wegeausbau auf 1,6 km (statt 5,6 km), kein Kernwegausbau, Erhalt von vielen Grünwegstrukturen
  • Vernetzungen sowohl an den Gewässern (von West nach Ost) als auch durchgehende Strukturen von Nord nach Süd (sowohl auf Lindacher/Stammheimer Seite als auch auf Herlheimer Seite)
  • Erhalt der vorhandenen Streuobstbestände, Erhalt des Feuchtgebiets südlich von Kolitzheim
  • Wasserrückhaltungen vor der Ortschaft, durchgehende Pufferstreifen

Was spricht für eine Flurneuordnung auf einem Großteil der Gemarkung?

Viele Probleme lassen sich nur in einem umfassenden Konzept lösen.

Sowohl aus Sicht des Themas Wasser als auch aus Sicht des Naturschutzes ist eine Umsetzung in einer „großen“ Flurneuordnung einfacher, da damit durchgehend Pufferstreifen, Rückhaltungen oder Vernetzungen angelegt werden könnten.

Aus Sicht der Landwirtschaft ist eine Verbesserung der Strukturen, die noch aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts stammen, notwendig, gerade im Hinblick auf die jetzige Situation der Ernährungssicherung. Nicht selten gibt es Flurstücke, die weniger als 150 m Länge haben, teilweise sogar unter 100 m, sowie Flurstücke, die nur 10 m breit sind oder teilweise sogar darunter (v.a. ehemalige Obstbaumfelder mit teilweise nur 5 m Breite (!)). Auch die Kolitzheimer Landwirte müssen wirtschaftlich arbeiten. Den Weltmarkt wird man nicht ändern können, jedoch die vorhandenen Strukturen.

Das Wegenetz, v.a. die schon 60 Jahre alten Betonwege, sind teilweise sehr sanierungsbedürftig, da sie die heutigen Lasten nicht mehr aushalten. Ohne Flurneuordnung müsste irgendwann die Gemeinde (ggf. unter Einbindung der Grundeigentümer) die Kosten alleine tragen. Jetzt wäre ein hoher Zuschuss (ca. 75 %) möglich. Die Wege können dann von der ganzen Bevölkerung genutzt werden.

Die Kosten (Wegebau, Wasserrückhaltungen, Naturschutz, Wertermittlung, Vermessung usw.) betragen für dieses Konzept 1,3 Mio € (Stand 07/2022). Bei einer Gesamtfläche von ca. 450 ha Fläche würde das bedeuten, dass pro ha ca. 400 € pro ha anfallen würden. Durch die Reduzierung des Maßnahmenumfangs ist hiermit eine deutliche Reduzierung der damaligen Kostenbelastung (700 €/ha) erreicht worden.

 

Vor- und Nachteile von weiteren Varianten:

Beschleunigte Zusammenlegung (BZV):

Zusammenlegung von Grundstücken steht im Mittelpunkt.

Deutliche Kostenersparnis (ca. 50€/ha), dafür kaum Wegeausbau möglich (nur punktuelle Rekultivierungen von Grünwegen, punktuelle Neuanlage von Grünwegen, nur punktuelle Renaturierungsmaßnahmen).

Deutliche Einschränkungen bei den Zusammenlegungen von Grundstücken, d.h. aus landwirtschaftlicher Sicht auch nur eingeschränkt zu empfehlen

Ökologische Flurbereinigung nach Modell Schwebheim:

Das Modell ist nur schwer auf Kolitzheim zu übertragen. Eine ausreichende Flächenbereitstellung durch die Gemeinde sowie die Tauschbereitschaft der Grundeigentümer ist Voraussetzung.

Aus Sicht des ALE Unterfranken ist daher das gemeinsam entwickelte Gesamtkonzept von Anfang 2020 zu bevorzugen. Eine beschleunigte Zusammenlegung kann nur eine Notlösung für die Landwirtschaft darstellen, und bietet nahezu keine Möglichkeiten für durchgehende Renaturierungen oder Vernetzungen.

Hinsichtlich der Kosten als dominierendes Thema der Versammlung vom 06.07.2022 wird darauf verwiesen, dass die Verpächter die Hälfte der Beiträge erlassen bekommen, wenn sie langfristig ihr Eigentum verpachten.

Aus Sicht des ALE Unterfranken wäre es unfair, die Kosten für den notwendigen Wegebau, insbesondere die Sanierung der Betonwege, bei einem BZV nur auf die teilnehmenden Grundeigentümer oder Landbewirtschafter abzuwälzen. Die Wege, die im Gesamtkonzept 2022 enthalten sind, sind aus Sicht des ALE alles andere als Luxuswege, sondern sind bedarfsgerecht, notwendig und sinnvoll. Eine Förderung dieser Wege ist jedoch nach unseren Förderrichtlinien nur in einem Verfahren der Ländlichen Entwicklung, d.h. in einem Flurneuordnungsverfahren möglich. Ohne Flurneuordnung bleiben die Probleme bestehen.

Mein Vortrag vom 06.07.2022 steht auf der Homepage der Gemeinde Kolitzheim (www.kolitzheim.de).

 

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Krüger
ALE Unterfranken

 

 

 

 

 

2022_07_06_Flurneuordnung Kolitzheim-final.pdf
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