Gemeinderat: Lüftungsanlage, Baumpflanzungen und Bauanträge

29.07.2019

Mainpost 29.07.2019

Kolitzheim

Gemeinderat: Lüftungsanlage, Baumpflanzungen und Bauanträge

Mit der Bitte um Bezuschussung für den Einbau einer Lüftungsanlage im Kindergarten Lindach hatte sich der Gemeinderat in seiner Sitzung zu befassen. Die Lüftungsanlage im Mehrzweckraum des Dachgeschosses soll laut einer Kostenaufstellung, die Kämmerer Werner Knoblach vorlag, 66 000 Euro betragen. Hiervon soll die Gemeinde einen Teil übernehmen. Nach einiger Diskussion im Rat wurde eine Bezuschussung zunächst abgelehnt. Die Räte möchten genauere Einzelheiten über den Einbau wissen. Eventuell soll sich auch der Bauausschuss mit der Sache befassen.

Kommune darf solche Maßnahme nicht übernehmen

Aus der Bevölkerung von Kolitzheim kam an die Gemeinde die Bitte, unentgeltlich Baumpflanzen zur Verfügung zu stellen. Um die Umwelt zu unterstützen, sollen diese an Standorten im Dorf gepflanzt werden, für die bei der Dorferneuerung keine solche Bepflanzung vorgesehen und damit auch nicht gefördert worden war. Kämmerer Knoblach hat sich nun mit der Rechtsaufsicht des Landkreises in Verbindung gesetzt und informierte die Gemeinderäte in der Sitzung. Danach darf eine Kommune eine solche Maßnahme, die als Spende angesehen wird, nicht übernehmen. Sie muss sorgsam mit den Steuergeldern umgehen. Außerdem könne dann jeder Ortsteil solche Spenden beanspruchen.  

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung hatte sich das Gremium mit mehreren Bauanträgen zu befassen, die Dominik Dorsch vorstellte. Abgesehen von ein paar Abweichungen vom Bebauungsplan erwiesen sich die ersten beiden Anträge als problemlos und die Räte stimmten ihnen zu. Am Waldweg 2 in Stammheim, einem Mischgebiet, soll ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage errichtet werden. In der Georg-Gehring-Straße 14 in Oberspiesheim ist die Aufrichtung eines Fertiggewächshauses geplant. Nicht ganz so problemlos erwies sich der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzzauns in der Händelstraße 32 in Oberspiesheim. Die Höhe des Zaunes soll 1,83 Meter betragen. Laut Bebauungsplan sind nur 1,20 Meter erlaubt. Da befürchtet wird, dass dieser hohe Zaun die Nachbarn bei der Ausfahrt aus ihrem Grundstück behindert, soll entlang der Straße nur ein niedriger Zaun möglich sein, beschlossen die Räte. Der restliche Zaun kann in der gewünschten Höhe errichtet werden.

Als schwierig erwies sich ein weiterer Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau eines Carports und eines kleinen Gartenhauses vor dem Anwesen Tannenstraße 5 in Kolitzheim. Da diese Gebäude entlang der Straße errichtet werden sollen, können hier wegen der Zufahrt keine Fahrzeuge mehr parken. Wegen eines gegenüberliegenden Sechs-Familien-Hauses sei hier die Parksituation eh schon kritisch, so Reinhold Holzheid. Die Räte könnten sich allerdings die Drehung des Carports vorstellen, so dass es vom Hof des Anwesens aus angefahren werden kann. Das Gartenhaus soll entfallen. Außerdem erwarten die Räte einen genaueren Plan, nicht nur eine Handskizze.

 

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