Grundsteuerreform
Seit 1. Juli ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet Grundsteuererklärungen für seinen Grundbesitz abzugeben. Inzwischen hat das Finanzamt bereits die ersten Grundsteuermessbetragsbescheide erlassen, die aber erst ab 01.01.2025 zur Anwendung kommen werden. Bis dahin gelten noch die bisherigen Veranlagungen.
In den neuen Bescheiden des Finanzamts zeigt sich in vielen Fällen eine deutliche Erhöhung des Messbetrags. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass damit eine Erhöhung der Grundsteuer verbunden ist. Denn der Messbetrag wird zur Berechnung der Grundsteuer mit einem Hebesatz, den die jeweilige Gemeinde festsetzt, multipliziert. Der Hebesatz beträgt aktuell 300 Prozent. Damit liegt die Gemeinde Kolitzheim am unteren Ende der Skala in Bayern.
Die Grundsteuer soll nach dem Willen des Gesetzgebers für die Gemeinden aufkommensneutral sein. Daher kann der neue Hebesatz ab dem Jahr 2025 erst berechnet werden, wenn die meisten Messbetragsbescheide vorliegen. Das wird wohl erst im Jahr 2024 der Fall sein. Die zu zahlende Grundsteuer wird sich jedoch in den allermeisten Fällen ändern, weil sich die bisherigen und neuen Bemessungsgrundlagen wesentlich voneinander unterscheiden.