Hinweise in den Bürgerversammlungen

18.05.2022

Hinweise in den Bürgerversammlungen

In den diesjährigen Bürgerversammlungen gab es verschiedene Hinweise aus der Bevölkerung zu folgenden Themen:

1.  Aus den Fugen am Straßenrand und im Gehwegbereich wächst oft Unkraut.
    Zur Straßenreinigungspflicht gehört auch das Entfernen von Unkraut, besonders in der
    Entwässerungsrinne.

2.  Nach der Sperrmüllabfuhr bleiben oftmals Teile, die nicht zum Sperrmüll gehören,
     stehen. Auch sind die Verkehrsflächen häufig verschmutzt. Die Gemeinde bittet darum,
     die Flächen dann wieder zu reinigen.  

3.  Viele Gehwege sind wegen überhängender Äste und Zweige nur eingeschränkt
     begehbar. Im Interesse der Verkehrssicherheit bittet die Gemeinde Strauchüberhänge
     an den Grundstücksgrenzen zurück zu schneiden. Oftmals verdecken Bäume die
     Straßenlampen, so dass die Ausleuchtung nicht ausreichend ist. Wir bitten ebenfalls
     darum die Äste einzukürzen.

4.  Viele Straßen sind zugeparkt. Bitte stellen Sie Ihre Fahrzeuge auf den eigenen
     Stellflächen auf den Grundstücken ab. Eine Unsitte ist es auch, die Gehwege
     zuzuparken. Kinder, Eltern mit Kinderwägen, Senioren mit Rollatoren oder Menschen
     mit Gehbehinderungen werden damit gezwungen, auf die Straße auszuweichen.
     Das Parken ist am rechten Fahrbahnrand erlaubt, auf dem Gehsteig ist es verboten!

Bitte beachten Sie diese Hinweise. Sie tragen damit zu einem friedlichen Miteinander in unseren Dörfern bei.

 

Zu den News