Hundesteuer
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Jeder Hundehalter ist verpflichtet, jeden von ihm gehaltenen Hund beim Steueramt der Gemeinde Kolitzheim anzumelden.
- Ihr Hund ist steuerpflichtig, wenn er älter als vier Monate ist und länger als drei Monate in Ihrem Haushalt gehalten wird.
- Die Steuer beträgt für den ersten Hund 50,00 €, für jeden weiteren Hund 75,00 €.
- Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde werden von allen Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten.
- Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Jahressteuer.
- Die Steuer wird zum 15. Juli jeden Jahres fällig.
- Steuerbescheide werden nur bei Veränderungen erstellt.
- Sollte Ihr Tier verenden, legen Sie uns bitte einen Nachweis des Tierarztes bzw. der Tierkörperverwertungsanstalt vor.
- Wenn Sie Ihren Hund verschenken oder verkaufen, werden die Daten des neuen Eigentümers benötigt.
- Wenn Sie bereits in einer anderen Gemeinde für das laufende Jahr Steuern bezahlt haben, bekommen Sie diese bei uns gegen Nachweis angerechnet.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung auf der Homepage der Gemeinde Kolitzheim (www.kolitzheim.de)
> Rathaus > Satzungen/Verordnungen > SA_Hundesteuer.pdf
Das Formular zur Hundemeldung finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Kolitzheim
> Rathaus > Formulare-Online > II-3 Hundemeldung.pdf
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Götz aus dem Steueramt, Rathausstr. 1, 97509 Kolitzheim, Tel. 09385/9710-23, E-Mail steueramt@kolitzheim.de zur Verfügung.