Hundekot (und “Pferdeäpfel”) auf öffentlichen Wegen und Plätzen

07.06.2022

Hundekot (und “Pferdeäpfel”) auf öffentlichen Wegen und Plätzen

In letzter Zeit sind wieder verstärkt Anrufe und Beschwerden verärgerter Mitbürger bei der Gemeinde Kolitzheim über die Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Straßen, (Geh-)Wegen, (Spiel-)Plätzen, Grünflächen und sogar in den Friedhöfen eingegangen.

Wir verweisen zum wiederholten Male darauf hin, dass dies ein großes Ärgernis ist und kein gutes Bild für die öffentlichen gemeindlichen Anlagen und Einrichtungen, aber auch für die Hundebesitzer selbst abgibt. Distanzieren Sie sich von den uneinsichtigen und gedankenlosen Hundebesitzern. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Hundesteuer eine Aufwandsteuer ohne jegliche Gegenleistung, insbesondere in Form der Beseitigung von Hinterlassenschaften, Reinigungsarbeiten o. ä. durch die Gemeinde ist.

Im Übrigen hat die Gemeinde Kolitzheim eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen (Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 27.01.2021), dazu zählen u. a. auch die Geh- und Radwege, erlassen. Danach kann nach § 13 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 Buchst. b) dieser Verordnung die Verunreinigung durch Tiere als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro geahndet werden. Dazu müssten wir allerdings konkret Angaben zu den Verursachern haben.

Vorgenanntes gilt sinngemäß auch für Pferde. Es muss leider festgestellt werden, dass auch manche Pferdebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Tiere („Pferdeäpfel“) auf den Straßen, Geh- und Radwegen nicht entfernen. Dort liegen sie dann zum Ärgernis der Spaziergänger und Radfahrer wochenlang.

Wir appellieren dringend an alle Hunde- und Pferdebesitzer, ihre Tiere so zu führen, dass die Allgemeinheit nicht belästigt wird bzw. dass die Hinterlassenschaften umgehend ordnungsgemäß beseitigt werden und damit eine saubere und hygienische Umwelt garantiert wird.

 

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