Innenentwicklungskonzept –
Neue Fördermöglichkeiten für Baumaßnahmen im Altort
Seit November 2017 gibt es zwei neue Fördermöglichkeiten für
die Altortbereiche im Landkreis Schweinfurt: Eine kostenlose
Erstbauberatung sowie eine Förderung für Abriss- und
Entsorgungsmaßnahmen bei Baumaßnahmen.
Erstbauberatung
Mit der Einführung von Beratungsgutscheinen im Landkreis
Schweinfurt wird Bau- bzw. Umbauinteressierten für Gebäude und
Baulücken im Ortskern eine kostenlose über LEADER geförderte
Erstbauberatung angeboten. Im Rahmen des Beratungsgesprächs
werden Gestaltungsmöglichkeiten besprochen und Hilfestellungen bei
Unklarheiten und schwierigen Fragen gegeben. Ein Beratungsgutschein hat
einen Wert von bis zu 500 Euro (dies entspricht einem Beratungsumfang
von bis zu 5 Stunden inkl. Innendienstarbeiten) und kann in der
jeweiligen Stadt-/ Markt-/ Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Die kostenlose Erstbauberatung wird von folgenden Büros angeboten:
• Andreas Mitesser, Arnstein
• Architektur + Energieplanung Silke Ringel, Poppenhausen
• Architektur- + Ingenieurbüro Joachim Perleth, Schweinfurt
• Architekturwerkstatt FREIRAUM Andreas Unser, Schweinfurt
• a2 Jürgen Unser Architekt, Schweinfurt
• Architekt Bernd Ehrlitzer, Gochsheim
• Brembs Architekten, Röthlein
• Architekt Peter Kopperger, Bergrheinfeld
• Schlicht Lamprecht Schröder Architekten, Schweinfurt
Abriss- und Entsorgungskosten
Für Fälle, in denen ein Erhalt der alten Bausubstanz nicht mehr
möglich bzw. nicht mehr sinnvoll ist, können nun (Teil-)Abriss
Abriss und Entkernungskosten sowie damit verbundene Kosten für eine
rechtmäßige Entsorgung gefördert werden. Die maximale Fördersumme
beträgt 10.000 € bei einem Fördersatz von 20 % auf die förderfähigen
Nettokosten. Dringende Voraussetzung ist die Inanspruchnahme einer
qualifizierten Bauberatung. Die Fördermittelauszahlung erfolgt erst
nach Maßnahmenabschluss entsprechend der Beratungsergebnisse. Die
Landkreisförderung ist mit kommunalen Förderprogrammen sowie der
Dorferneuerung kombinierbar.
Wichtig: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, d.h. der Beginn mit den
Bauarbeiten bzw. die Auftragsvergabe, ist förderschädlich.
Auch hier erfolgt die Antragstellung über die jeweilige Stadt-/ Markt-/
Gemeindeverwaltung.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts vor
Ort oder das Regionalmanagement Schweinfurter Land telefonisch 09721
/ 55 732 bzw. per E-Mail an innenentwicklung@lrasw.de zur Verfügung.
Die Bausteine Erstbauberatung und Bauabfall sind eingebettet in ein
umfassendes landkreisweites Konzept zur nachhaltigen Verankerung
des Themas Innenentwicklung im Landkreis Schweinfurt. Weitere
Informationen unter www.landkreis-schweinfurt.de/innenentwicklung.