Katasterneuvermessung in Kolitzheim

26.04.2021

Katasterneuvermessung in KOLITZHEIM

 

Die Gemeinde Kolitzheim hat mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) die Qualitätssteigerung der digitalen Flurkarte (DFK) von Kolitzheim vereinbart (Bearbeitungsgebiet entsprechend beigefügter Karte).

Bisher sind zahlreiche Grenzen noch nicht exakt vermessen. Ziel ist es, alle Grenzen mit einer hohen Genauigkeit einzumessen. Durch Baumaßnahmen sind über die Jahre auch viele Grenzmarkierungen verschwunden. Diese sollen durch die Katasterneuvermessung nun wiederhergestellt werden.

Die digitale Flurkarte ist eine Grundlage der modernen Verwaltung. Sie ist Basis für sogenannte Geoinformationssysteme (GIS) von Behörden, Energieversorgern und anderen Unter-nehmen. Darüber hinaus wird sie von Ingenieurbüros, Architekten, Notaren und vielen mehr benötigt. Sie dient natürlich auch der Sicherung des Eigentums an Grund und Boden.

Ab Mai 2021 wird mit den Vermessungsarbeiten in Kolitzheim begonnen.

Im Bearbeitungsgebiet werden alle Grundstücksgrenzen, die bisher nicht abgemarkt waren oder deren Abmarkung nicht mehr vorhanden ist, festgestellt und abgemarkt. Die Vermessungs- und Abmarkungskosten tragen die Gemeinde Kolitzheim und der Freistaat Bayern. Die Grundstückseigentümer werden an den Kosten der Abmarkung gemäß Gemeinde-ratsbeschluss vom 31.05.2005 beteiligt. Die Höhe der Abmarkungskosten beträgt 16 € pro Grenzpunkt. Diese Kosten werden unter den anliegenden Nachbarn aufgeteilt. Markiert beispielsweise ein Abmarkungszeichen die Grenze zwischen zwei Grundstücken, führt dies zu einer Umlage von 8 € für jeden Anlieger.

Weiterhin können im Zuge der Vermessung auf Antrag Abweichungen zwischen Besitz und Eigentum beseitigt werden. Wenn beispielsweise Gebäude oder Mauern teilweise über die rechtliche Grenze hinaus auf das Nachbargrundstück gebaut wurden. Voraussetzung ist dabei die Einigung der beteiligten Grundstückseigentümer auf einen neuen Grenzverlauf. Die Verfahrenskosten in Höhe von 90 € zuzüglich der Vermessungskosten in Höhe von 250 € je verändertem Flurstück trägt der Antragsteller. Zur Vermeidung weiterer Kosten wird ein vereinfachtes Umlegungsverfahren durchgeführt. Dadurch fallen keine Notariatskosten und keine Gebühren für Grundbucheinträge an.

Unabhängig von einer Vermessung der Grundstücksgrenzen werden alle Veränderungen im Bestand der Gebäude eingemessen und katastertechnisch behandelt. Das ADBV ist dazu durch das Vermessungs- und Katastergesetz verpflichtet und führt diese Arbeiten turnusgemäß in alle Gemeinden durch. Die Gebühren hierfür trägt nach o.g. Gesetz der Grundstückseigentümer. Sie bemessen sich nach der Höhe der Baukosten. Gebäudeveränderungen, die älter als 5 Jahre sind werden gebührenfrei aufgemessen.

Bezüglich der neu angebrachten Grenzzeichen ist zu beachten:

Die Grundstückseigentümer haben dafür zu sorgen, dass die angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben.

Privatpersonen ist es verboten, Abmarkungen vorzunehmen oder Grenzzeichen weg zu nehmen, zu verrücken, zu vernichten, zu beschädigen oder unkenntlich zu machen.

Zur Durchführung der Vermessungsarbeiten dürfen die Vermessungsbeamten und die Feldgeschworenen laut Gesetz die zur Abmarkung notwendigen Maßnahmen treffen und die Grundstücke betreten. Die Eigentümer werden aber vorher verständigt.

Für weitere Auskünfte und Beratung stehen zur Verfügung:

ADBV Schweinfurt
Mainberger Straße 14, 97422 Schweinfurt
Herr Gräfner
Telefon 09721/20938-69 oder Mobil 0173/8633506

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