Meldepflicht von (Terrassen-)Überdachungen

22.03.2021

Meldepflicht von (Terrassen-)Überdachungen

Der Herstellungsbeitrag wird gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabe- und Entwässerungssatzung der Gemeinde Kolitzheim (BGS-WAS und BGS-EWS) nach der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Diese Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude zu ermitteln.
Auch Balkone, Loggien, Terrassen, Hauseingänge und sonstige Gebäudeteile, die eine fest installierte Überdachung mit Außenpfosten haben, sind beitragspflichtig.
Nachdem gemäß Art. 57 Abs. 1, Ziffer 1. Buchstabe g) BayBO nur Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von mehr als 30 m² und einer Tiefe von mehr als 3 m genehmigungspflichtig sind, hat die Gemeinde Kolitzheim keine Kenntnis von den verfahrensfrei errichteten, jedoch beitragspflichtigen Überdachungen.
Gemäß § 15 der BGS-WAS und BGS-EWS sind die Eigentümer verpflichtet, der Gemeinde alle für die Höhe der Schuld maßgeblichen Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen Auskunft zu erteilen bzw. entsprechende Unterlagen vorzulegen.
Wir bitten Sie deshalb, alle Überdachungen, die gemäß der genannten Kriterien der Beitragspflicht unterliegen und der Gemeinde Kolitzheim bisher nicht über Baugenehmigungen oder in sonstiger Weise gemeldet wurden, unverzüglich bei Herrn Müller, Tel. 09385/9710-17 oder juergen.mueller@kolitzheim.de zu melden.
Wir weisen darauf hin, dass alle nicht gemeldeten Überdachungen nicht der Verjährungsfrist unterliegen und somit auch bei späterem Bekanntwerden zum dann bestehenden, voraussichtlich höheren, Herstellungsbeitrag herangezogen werden.
Der aktuelle Beitragssatz pro m² Geschossfläche beträgt
a) für die Entwässerungseinrichtung 15,00 €
b) für die Wasserversorgung 3,40 € zzgl. MwSt.

GEMEINDE KOLITZHEIM


 

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