Mikrozensus 2018 im Januar gestartet
Interviewer bitten um Auskunft
Auch im Jahr 2018 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet
wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem
Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen
Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund
60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen
Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen
Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Wohnsituation befragt. Für den
überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz
Auskunftspflicht.
Im Jahr 2018 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder
der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei
einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit
1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage
der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Der
Mikrozensus 2018 enthält zudem noch Fragen zur Wohnsituation. Neben
der Wohnfläche und dem Baualter der Wohnung werden unter anderem die
Heizungsart und die Höhe der zu zahlenden Miete sowie die Nebenkosten
erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind
Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und
deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die
Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt.
In Bayern sind demnach bei rund 60 000 Haushalten, die nach einem
objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt
wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist
aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und
hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen
Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu
können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch
tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht
für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte
Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der
amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen
und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich
ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren,
sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per
Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen
selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe
des Jahres 2018 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten,
die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.
Bayerisches Landesamt für Statistik