Neue Fahrzeughalle muss drei Meter Abstand zum Gehweg haben

15.01.2021

Mainpost 15.01.2021

Kolitzheim

Neue Fahrzeughalle muss drei Meter Abstand zum Gehweg haben

Ausführlich diskutiert wurde in der jüngsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses über die Voranfrage eines Bauherrn in Unterspiesheim, die bestehende Scheune abzubrechen und eine Lager-und Fahrzeughalle an dieser Stelle neu zu errichten. Die geplante Lagerhalle am Hirtenweg werde vom Hirtenweg und der Grettstadter Straße her erschlossen. Es sei – in Abweichung vom Bebauungsplan - ein Flachdach geplant, und die Traufhöhe werde mit geplanten 5,20 Metern um 70 Zentimeter überschritten, hieß es.

Bedeutsamer sei, dass die Bebauungsgrenze, die fünf Meter Abstand zum öffentlichen Grund vorsieht, deutlich überschritten werden soll und somit die Halle sehr nahe an den Hirtenweg heranrückt. Einen ähnlichen Antrag gab es schon einmal von einem Anlieger am Hirtenweg, damals habe man sich auf einen Kompromiss geeinigt.

Eine Sorge war auch, dass das erhöhte Verkehrsaufkommen durch die Wohnwägen, für die die Fahrzeughalle als Unterstellhalle gedacht sei, für Engpässe sorge. Denn die Wohnwägen würden vermutlich nicht nur zweimal im Jahr, sondern zum Beispiel auch an Sommerwochenenden häufiger benutzt. Der Abriss der Scheune und der Neubau der Lagerhalle bringt den Vorteil, dass eine Engstelle des Gehsteigs beseitigt werden könnte.

Der Beschluss, den Mike Endres ins Spiel gebracht hatte, leutete am Ende: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, wenn die Halle mit drei Metern Abstand vom Gehsteig gebaut wird.

Dreimal "Ja"

Unproblematisch war der Antrag auf den Teilabbruch einer Scheune und den Abbruch eines Wohnhauses sowie die Erweiterung eines Carports in Stammheim; das gemeindliche Einvernehmen musste beantragt werden, weil Grenzbebauung vorlag.

Auch ein geplanter Wohnhausumbau in Herlheim erhielt das gemeindliche Einvernehmen. Gleiches gilt für eine Bauvoranfrage aus Kolitzheim: Gefragt wurde, ob die Aufstockung des Hauses, die Abweichung von der Dachneigung und das Gründach für die Garage ohne Einwendungen der Gemeinde durchgeführt werden könne. Da in der Nachbarschaft des Bauvorhabens schon Häuser in ähnlicher Höhe stehen und die Nachbarn unterschrieben haben, sind die Abweichungen vom Bebauungsplan nach Meinung des Gremiums unproblematisch.


 

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