Neues Förderprogramm „Streuobst für alle!“ im Rahmen der Umsetzung des Bayerischen Streuobstpakts
Am 07.10.2022 hat Staatsministerin Michaela Kaniber in Bad Feilnbach das neue Förderprogramm „Streuobst für alle!“ eröffnet.
Gefördert wird der Erwerb von hochstämmigen Streuobstbäumen zur Pflanzung mit bis zu 45 Euro je Baum.
Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Obstbäume. Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume.
Kommunen, Vereine und Verbände sind die zentralen Akteure im Streuobstpakt und wichtige Multiplikatoren.
Bei „Streuobst für alle!“ übernehmen sie als Antragsteller zudem eine Bündelungsfunktion. Das heißt, sie können die Bäume kostenlos auch an Privatpersonen und Landwirte weitergeben.
Kommunen und Vereine sind besonders aufgerufen, die Schulen einzubeziehen. So lernen die Kinder schon frühzeitig, wie kostbar Streuobst ist.
Nähere Informationen zu „Streuobst für alle!“ und den Link zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/309120/index.php
Die Broschüre „Auf geht’s – Streuobst für alle!“ finden Sie unter: https://www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/dokumentationen/streuobst-f%C3%BCr-alle/
Die Landesanstalt für Landwirtschaft hat zusätzlich ein Merkblatt zur Streuobstbaumpflanzung erstellt: https://www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/311039/.
Weitere Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten für den Streuobstbereich finden sie in der LfL-Förderübersicht unter: https://www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/030830/index.php.
Bei Fragen zu den Förderprogrammen wenden sie sich bitte direkt an die angegebenen zuständigen Ansprechpartner.