Photovoltaik: Firma Climagy darf Pläne in Auftrag geben

14.01.2022

Mainpost 15.01.2022

Kolitzheim

Photovoltaik: Firma Climagy darf Pläne in Auftrag geben

Intensiv wurde im Gemeinderat von Kolitzheim über den Antrag der Firma Climagy diskutiert, eine Freifeld-Photovoltaikanlage im Bereich Herleshof zu errichten. Der erste Schritt, dieses Vorhaben umzusetzen, ist der Antrag auf Änderung des vorhandenen Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines vorhabenenbezogenen Bebauungsplans.

Bürgermeister Horst Herbert erläuterte, Voraussetzung, um dieses Vorhaben auf den Weg zu bringen, sei die Zustimmung des Gemeinderats zu dem vorgelegten Konzept. Erst dann könne die beantragende Firma den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan erstellen lassen. Danach erfolge die Beteiligung der Behörden und der Bürgerinnen und Bürger. Die vorgebrachten Einwendungen und Anregungen würden dann im Gemeinderat behandelt. Danach folge eine zweite Auslegung, in deren Rahmen nochmals Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit erfolgen könnten. Erst nach der zweiten Auslegung erfolge der Beschluss, mit dem Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Rechtskraft erlangen. Die Kosten für die Aufstellung der beiden Pläne habe die beantragende Firma zu tragen. Sie trägt auch das Risiko, wenn die Pläne aufgrund von Einwendungen scheitern oder nur in veränderter Form zur Ausführung kommen können.

Teil der Anlage auf Herlheimer Gemarkung kollidiert mit Grundsatzbeschluss von 2008

Die kritischen Nachfragen der Gemeinderäte bezogen sich vor allem auf zwei Punkte des Projekts: Die Größe der geplanten Photovoltaikanlage umfasst etwa 70 Hektar – Fläche, die der Landwirtschaft dann nicht mehr zur Verfügung steht. Der zweite Diskussionspunkt: Schon im Jahr 2008 wurde ein Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Größe von Photovoltaikanlagen nicht mehr als fünf Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche einer Gemarkung betragen dürfe. Dieses Kriterium wird in dem vorgelegten Konzept eingehalten.

Anlass zur kontroversen Diskussion bot jedoch der zweite Teil des Grundsatzbeschlusses: In jeder Gemarkung sollten nicht mehr als zwei Photovoltaikanlagen genehmigt werden. Damit wollte man damals verhindern, dass viele kleinteilige Anlagen gebaut würden. Die Anlage verteilt sich auf drei Gemarkungen, Kolitzheim, Zeilitzheim und Herlheim. Der größere Teil des östlichen Abschnitts liegt auf Zeilitzheimer Gebiet, ein Teil jedoch auf Herlheimer Gemarkung. Einige Gemeinderäte sprachen sich dafür aus, den Grundsatzbeschluss so zu modifizieren, dass man das Projekt in der vorgesehenen Form realisieren könnte.

Andere hielten dem entgegen, dass frühere Anfragen für den Bau von Photovoltaikanlagen auf Herlheimer Gebiet abschlägig beschieden wurden, mit der Begründung, dass schon drei Anlagen vorhanden seien. Eine Herausnahme der Herlheimer Fläche aus dem Vorhaben berge das Risiko, dass man etwa 20 Prozent weniger Energiegewinn habe, um nachher vielleicht festzustellen, dass Bürger und Bürgerinnen gar keine Einwendungen gegen die Planungen gehabt hätten, entgegenete Martin Zembsch, der Geschäftsführer der Firma Climagy.

Firma Climagy trägt die Kosten für Pläne, und das Risiko, dass daraus vielleicht nichts wird

Allen Mitgliedern des Gemeinderats war wichtig, die Bürgerinnen und Bürger in einer eigenen Informationsveranstaltung mit den Plänen vertraut zu machen und ihre Meinungen zu hören. Informationsveranstaltungen seien geplant gewesen, aber coronabedingt nicht realisiert worden, sagte Bürgermeister Herbert auf ein kritische Nachfrage Ulrike Bachs, warum diese nicht schon stattgefunden haben.

Geschäftsführer Zembsch machte darauf aufmerksam, dass das Risiko allein bei der Firma Climagy liegt: Sie trage die Kosten der Planungen und auch das Risiko des Scheiterns ihrer Pläne. Er verwies auch darauf, dass der in der Anlage erzeugte Strom an ortsansässige Firmen geliefert werde. Mit der Anlage in der geplanten Form könne man etwa 24 000 Haushalte mit Strom versorgen.

Johanna Wieland und Peter Dietrich plädierten dafür, sich mehr Zeit zu nehmen, um die Planungen genauer zu überdenken, weil sie langfristige Folgen haben. Bürgermeister Herbert führte an, dass man für die Informationsveranstaltungen eine konkrete Diskussionsgrundlage brauche. Erst wenn ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch liege, könne man über Veränderungswünsche sprechen. Vertage man den Gemeinderatsbeschluss auf die Zeit, bis wieder Versammlungen möglich sind, bedeute dies möglicherweise eine Verzögerung von bis zu einem Jahr.

Dem Bereich auf Herlheimer Gemarkung nur unter Vorbehalt zugestimmt

Berthold Pfaff griff die Überlegung auf, dass der Gemeinderat ja nichts zu verlieren habe, wenn die Diskussion auf der Basis des jetzt vorliegenden Konzepts angeschoben würde. Wenn man dann die Meinungen der Bürger und die Einwendungen und Anregungen der Behörden kenne, wäre es dem Gemeinderat möglich, fundiert weiter zu beraten, und vorgeschlagene Veränderungen gegebenenfalls aufzugreifen.

Nach langer Diskussion stimmte der Gemeinderat der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu. Climagy übernimmt für beides die Kosten. Die Planungen erfolgen in Absprache mit der Gemeinde. Alle Bürgerinnen und Bürger werden zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung eingeladen.

In den Beschluss eingefügt wurde, dass die Einbeziehung der Fläche auf der Gemarkung Herlheim vom Grundsatzbeschluss des Gemeinderats von 2008 nicht gedeckt ist. Daher werde diese Fläche unter den Vorbehalt des Ergebnisses der Bürgerbeteiligung und der Anhörung der Behörden gestellt und gegebenenfalls wieder herausgenommen.

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