Regelungen für den Besucherverkehr im Rathaus Kolitzheim ab 04. April 2022
Mit der jüngsten Neuerung des Infektionsschutzgesetzes und der Begrenzung auf einen Basisschutz sind die gesetzlichen Grundlagen vieler bisheriger Regelungen entfallen.
Zum Schutze der Beschäftigten und Besucher*innen (m/w/d) im Rathaus Kolitzheim wird die Gemeinde auch über den 02. April 2022 hinaus weiterhin an der FFP2-Maskenpflicht und dem Abstandsgebot zu anderen Personen festhalten.
Diese Maßnahmen tragen vor allem auch dazu bei, Infektionsfälle in der Gemeindeverwaltung weitestgehend zu vermeiden und somit eine Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs als Behörde u. a. mit Aufgaben der Daseinsvorsorge und als Teil der kritischen Infrastruktur sicherzustellen.
Das Rathaus Kolitzheim bleibt weiterhin zu den bekannten Öffnungszeiten erreichbar. Eine persönliche Vorsprache ist bis auf Weiteres ohne vorherige Terminvereinbarung möglich; wird aber gleichwohl empfohlen.