COVID-19 Schutz- und Hygienekonzept
für die gemeindlichen Gebäude mit öffentlicher Nutzung
Vorbemerkungen:
Die Gemeindegebäude werden von verschiedenen Vereinen und Personengruppen genutzt. Eine solche Nutzung ist unter Einhaltung der Vorgaben dieses Schutz- und Hygienekonzeptes möglich. Grundlage dieses Konzeptes sind die Veröffentlichungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Inneres, Sport und Integration.
A) Allgemeine Regelungen zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen
1.Jede Nutzung des Gemeindegebäudes ist im Belegungsplan festzuhalten.
2.Die Veranstaltungsleitung hat alle Teilnehmer der Veranstaltung über die Hygienemaßnahmen zu belehren und für deren Einhaltung zu sorgen. Teilnehmer, die die Hygienevorgaben nicht einhalten, sind von der Veranstaltung auszuschließen.
B) Schutzmaßnahmen
1.Wo immer möglich ist ein Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten.
2. Zutritt haben nur Personen, die nachweislich genesen, geimpft oder getestet sind (3G-Regel). Der Veranstalter ist zur Kontrolle verpflichtet.
3 Bei Betreten und Verlassen des Gebäudes ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Platz kann sie abgenommen werden. Die Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes entfällt bei Kindern bis zum 6. Geburtstag.
4..Von der Teilnahme an Veranstaltungen sind auszuschließen:
-Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
-Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen jeder Schwere
-Sollten Teilnehmer während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese die Räume umgehend zu verlassen.
5.Auf eine regelmäßige ausreichende Belüftung ist zu achten. Abhängig von der Raumgröße, der Anzahl der Teilnehmer und der Nutzung ist ausreichend und in kurzen Abständen zu lüften. Zwingend ist die Lüftung über weit geöffnete Fenster nach Ende der Veranstaltung vorzunehmen. Lüftungsanlagen dürfen nur nach Abstimmung mit der Gemeinde in Betrieb genommen werden.
6.Reinigung der Kontaktflächen
Vor und nach jeder Veranstaltung und bei Bedarf auch während der Veranstaltung sind die Kontaktflächen (Türgriffe, Lichtschalter, Tischoberflächen etc.) zu reinigen und zu desinfizieren. Es ist darauf zu achten, dass Materialien oder Geräte nicht von mehreren Personen nacheinander angefasst werden.
7.Laufwege
Bei Betreten und Verlassen des Raumes ist darauf zu achten, dass es zu keinen Personenansammlungen kommt.
8.Weitere Hygienemaßnahmen in speziellen Bereichen
In verschiedenen Bereichen, z.B. bei Sport oder Musik gibt es darüber hinaus weitere oder verschärfte Hygieneregeln. Die jeweilige Veranstaltungsleitung ist verpflichtet sich über weitere, die konkrete Veranstaltung betreffende Regeln zu informieren und für die Einhaltung zu sorgen.
9. Die Veranstaltungsleitung ist für die Einhaltung dieser Regelungen verantwortlich.
C) öffentliche Veranstaltungen
Veranstalter sind berechtigt, weitergehende Zugangsbeschränkungen festzulegen (3G-Plus oder 2G-Regel). In diesem Fall ist das Ordnungsamt am Landratsamt Schweinfurt zu informieren.
Dieses Schutz- und Hygienekonzept tritt am 20.10.2021 in Kraft und gilt bis auf weiteres. Die Gemeinde Kolitzheim behält sich Änderungen vor.
Gemeinde Kolitzheim
Kolitzheim, 25.10.2021
Horst Herbert
1. Bürgermeister