Mainpost 15.01.2021
Unterspiesheim
Sichtschutz ist jetzt niedriger und legal genehmigt
Explizites Lob für einen Bauherrn aus Unterspiesheim gab es in der jüngsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses: Er habe sich vorbildlich an den offiziellen Weg für sein nun letztendlich genehmigtes Bauvorhaben "Sichtschutzzaun" gehalten.
Warum aber muss betont werden, was doch eigentlich selbstverständlich ist? Weil es offenbar gerade in der Nachbarschaft dieses Antragstellers ebenfalls erhebliche Abweichungen vom Bebauungsplan gebe, lagte man den Finger in die Wunde: Die hätten aber gar nicht nachgefragt. Insofern sei es anerkennenswert, dass dieser Unterspiesheimer nun den baurechtlich legalen Weg gegangen sei.
Der Antragsteller hatte den früher eingereichten Antrag zurückgezogen, da er das gemeindliche Einvernehmen seinerzeit nicht erhalten hatte. Im neuen Antrag wird die Höhe der Sichtschutzelemente von den früher beantragten 1,80 auf 1,70 Meter zurückgenommen. Dadurch sind die Sichtschutzelemente so gelockert, dass die Lamellen nicht mehr blickdicht sind. Beton und Aluminium sind die weiteren Elemente des Sichtschutzes – abweichend von den Vorgaben des Bebauungsplans. Mit drei Gegenstimmen wurde das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag erteilt.