Soforthilfeprogramm nach Hochwasser

12.08.2021

Staatsregierung beschließt
Soforthilfeprogramm nach Hochwasser

Auch Landkreis Schweinfurt bei Finanz- und Soforthilfeaktion berücksichtigt

Wie das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat mitgeteilt hat, erhalten Bürgerinnen und Bürger zur Beseitigung der Hochwasserschäden vom Juli 2021, auf Antrag und bei Erfüllung der Voraussetzungen, eine finanzielle Soforthilfe.
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt demnach die von der Hochwasserkatastrophe besonders betroffenen Gebiete in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Erlangen/Höchstadt, Fürth, Kitzingen, Schweinfurt und Hof durch ein entsprechen-
des Soforthilfeprogramm. Da auch der Landkreis Schweinfurt - insbesondere durch den
„Überlauf“ der Volkach - stark getroffen war, können die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bis spätestens 30.09.2021 entsprechende Anträge beim Landratsamt Schweinfurt einreichen. Es ist grundsätzlich parallel eine Beantragung nach der Richtlinie für Soforthilfe und - bei existenzbedrohender Situation - nach der Härtefondsrichtlinie möglich. Die Soforthilfe wird bei eventueller Gewährung weiterer Finanzhilfen für denselben Zweck angerechnet.
Anträge sind online abrufbar - Einzureichen bis zum 30.09.2021
Die Anträge sowie die gesetzlichen Grundlagen können Bürgerinnen und Bürger unter www.landkreis-schweinfurt.de/sofort-hilfe2021 oder über die Startseite des Landratsamts Schweinfurt abrufen, ausfüllen und beim Landratsamt Schweinfurt,
Sachgebiet 30 „Kommunales und Ordnungsaufgaben“, schriftlich oder elektronisch einreichen.

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