Mainpost 14.01.2021
Kolitzheim
Sorge um Grund- und Trinkwasser: Wegen Hühnermist aus Mobilstall
Intensiv diskutiert hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner jüngsten Sitzung den Antrag auf Aufstellung eines Mobilstalls für Legehennen sowie auf die Errichtung eines Drahtwildzauns in Gernach (im Außenbereich). Dabei stand weniger die baurechtliche Genehmigung im Vordergrund – die ist laut Paragraph 35 Baugesetzbuch zulässig, "wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt".
Vielmehr fokussierte sich das Gremium auf die Auswirkungen, die dieses Vorhaben auf die Umgebung haben könnte. Grundsätzlich liegt die Einhaltung der Abwasserentsorgung und der Sicherstellung der Erhaltung der Wasserqualität des Trinkwasserbrunnens in der Zuständigkeit des Wasserwirtschaftsamtes: Da sei die Gemeinde außen vor, hieß es. Daher wurde mit einer Gegenstimme das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Allerdings legte man Wert auf den Vermerk, dass man die Auswirkungen der Tierhaltung in diesem Bereich auf den Trinkwasserbrunnen eines benachbarten Bauernhofes überprüfen möge, der sein Trinkwasser ausschließlich aus diesem Brunnen bezieht.
Wie werden Schmutzwasser und Hühnermist entsorgt?
Gemeinderat Dieter Dietz gab zu bedenken, dass – je nach Zahl der Legehennen – die Hinterlassenschaften dieser Tiere auch Auswirkungen auf die Qualität des Grundwassers haben könnten. Auch sei nach seinem Kenntnisstand nicht geklärt, wie die Entsorgung des Schmutzwassers, das durch die notwendigen Reinigungsarbeiten und durch die längere Anwesenheit des Personals dort anfalle, geplant sei.
Ebenfalls angefragt wurde, wie die Entsorgung des Hühnermists erfolge. Die Antwort blieb Bürgermeister Horst Herbert schuldig, weil er eine solche selbst noch nicht erhalten habe: Im Einvernehmen mit dem Bauherrn und dem benachbarten Landwirt, der sich um die Qualität des Wassers seines Trinkwasserbrunnens Sorgen macht, hatte man sich an das Wasserwirtschaftsamt gewandt – bisher ohne die erhoffte Resonanz.
Laut Herbert war die Gemeinde nun aber gezwungen, einen Beschluss zu dem Bauantrag zu fassen, da zwei Monate nach dessen Einreichung das gemeindliche Einvernehmen als erteilt gilt, wenn kein Beschluss vorliegt.
Diskutiert wurde auch die Frage, wie viele Hühner auf dem Gebiet gehalten werden sollen und wie sich dies auf die Bodenqualität auswirke. Auch wenn der Mobilstall bewegt werde, sei die dafür vorgesehene Fläche relativ klein, wurde zu bedenken gegeben. Der Drahtwildzaun sei in zwei Metern Abstand vom angrenzenden Feldweg geplant, daher unproblematisch, war die Auskunft von Geschäftsleiter Dominik Dorsch auf Nachfrage.