Unzulässige Abfallbeseitigung
Es muss leider festgestellt werden, dass immer wieder an öffentlichen Feldwegen, sowie an Gräben, Windschutzpflanzungen und Waldrändern Ablagerungen von Gartenabfällen (insbesondere Gras- und Strauchschnittgut), Bauschutt und auch von sonstigem Müll vorgenommen werden.
Die unzulässigen Ablagerungen führen zu sehr kostenaufwendigen Beseitigungsaktionen, die durch öffentliche Mittel (Steuergelder) finanziert werden müssen.
Die „Abfall-Sünder“ ersparen sich Ihre Beseitigungspflicht auf Kosten der Allgemeinheit.
Illegale Ablagerungen sind deshalb keine harmlosen „Kavaliersdelikte“, sondern erfüllen den Tatbestand einer Ordnungs-widrigkeit, u. U. sogar den einer Straftat. Verstöße gegen das Abfallbeseitigungsgesetz werden von der Gemeinde und dem Landratsamt verfolgt und bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
Die Gemeinde bittet alle Bürger um Mithilfe und Mitsorge für die Unterbindung von illegalen Abfallablagerungen und die Erhaltung einer sauberen Flur.
Gemeinde Kolitzheim