Unzulässiges Parken auf Gehsteigen
Immer wieder kommt es zu Behinderungen durch widerrechtlich auf
Gehsteigen parkende Fahrzeuge.
Dies stellt nicht nur einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung
(StVO) dar, sondern kann zu einer Gefährdung der Fußgänger führen,
wenn der Gehsteig nicht benutzt werden kann.
Es wird gebeten die Gehsteige nicht als „Parksteige“ zu benutzen.