Verkauf eines Grundstücks zur Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus
Baugebiet „Oberer Ried“, Bauabschnitt III in Unterspiesheim
Die Gemeinde Kolitzheim bietet ab sofort einen gemeindlichen Bauplatz im Baugebiet „Oberer Ried“ in Unterspiesheim zum Erwerb an. Das angebotene Grundstück Nr. 1 (Fl. Nrn. 604/4 und 603/1) mit einer Gesamtfläche von 1.344 m² ist im Lageplan farblich gekennzeichnet.
Die Veräußerung erfolgt unter folgenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen:
- Grundstückskaufpreis: Gebot (in €/m²)
- zzgl. Erschließungskosten: ca. 70 €/m²
- Die Anträge mit Anlagen können bis zum 25.09.2022 bei der Gemeinde in schriftlicher Form durch eigenhändige Unterschrift der antragstellenden Person in verschlossenem Umschlag mit äußerlich gut sichtbarem Vermerk „Bauplatzerwerb Mehrfamilienhaus“ eingereicht werden.
- Die Wohnungen müssen auf dem Mietwohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Der Verkauf als Eigentumswohnungen ist nicht gewünscht.
- Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss. Kriterien hierfür sind der Preis und das Konzept (s. u.).
- Wie bei allen gemeindlichen Bauplätzen gilt die Baugebotsfrist (innerhalb von 3 Jahren nach der notariellen Beurkundung muss mindestens der Rohbau des Wohngebäudes errichtet sein).
- Eine Haftung der Gemeinde für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Bauplatzerwerb ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn kein notarieller Kaufvertrag geschlossen wird.
Mit dem Antrag auf Bauplatzerwerb muss ein
Konzept zur Bebauung des Grundstücks vorgelegt werden.
Dieses muss insbesondere folgende Unterlagen und Angaben enthalten:
- Lageplan mit Situierung des Gebäudes und Gestaltung der Außenlagen (inkl. Stellplätze und „Spielplatz“)
-
Skizzen zu Grundrissen, Schnitt und Ansichten
- Hinweis: bei der Planung ist besonderer Wert drauf zu legen, dass sich das Gebäude in die Umgebung des Baugebietes einfügt.
- Anzahl und Größe der Wohneinheiten (mind. 4 und höchstens 8)
- Familienfreundlichkeit (z. B. Größe der Wohnungen, Barrierefreiheit)
- Leitungsinfrastruktur für e-Mobilität sowie Photovoltaik-Nutzung
Sämtliche Anlagen werden ebenfalls Bestandteil des Kaufvertrages. Eine nachträgliche Änderung ist ohne die Zustimmung der Gemeinde nicht mehr möglich.
Auf die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Oberer Ried“ der Gemeinde Kolitzheim wird hingewiesen. Die Planunterlagen hierzu, weitere Informationen sowie alle Vordrucke sind auf der Homepage der Gemeinde (www.kolitzheim.de – Bauen & Wohnen – Bebauungspläne) abrufbar.
Kolitzheim, den 05.07.2022
Gemeinde Kolitzheim
Horst Herbert
1. Bürgermeister
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Hinweis: Die Vermarktung der Mehrfamilienhaus-Grundstücke erfolgt in Abschnitten. Zunächst wird nun eines der drei Grundstücke, auf denen nach der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Oberer Ried“ eine entsprechende Bebauung zulässig ist, angeboten. Über das weitere Vorgehen entscheidet der Gemeinderat zu gegebener Zeit.
2022_Lageplan Mehrfamilienhäuser Oberer Ried Usp Grundstück Nr. 1 2022.pdf