Verkehrsrechtliche Anordnungen

21.04.2023

GEMEINDE KOLITZHEIM

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen Parkplatz am Feuerwehrgebäude in Unterspiesheim.

Aufstellung der Verkehrszeichen Z 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zusatzzeichen Z 1026-33 (Einsatzfahrzeuge frei) an den Zufahrten zur Parkfläche am Feuerwehrhaus.

Die Gemeinde Kolitzheim erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende

ANORDNUNG:

 

       Gemarkung Unterspiesheim

 

1.    An den beiden Zufahrten zum Parkplatz am Feuerwehrhaus in Unterspiesheim ist jeweils das Verkehrszeichen Z 250 mit dem Zusatzzeichen Z 1026-33 anzubringen.

       Der Standort der Schilder ist dem beiliegenden Plan zu entnehmen.

 

2.    Die Parkflächen am Feuerwehrhaus Unterspiesheim sind keine öffentlichen Parkflächen.

       Der Standort der Schilder ist vorab mit der Feuerwehr Unterspiesheim abzusprechen.

 

2.    Die angeordnete Beschilderung ist von der Gemeinde Kolitzheim als Träger der Straßen-baulast im Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion durchzuführen.
Die Straßenbaulastträger sind gem. § 45 Abs. 5 StVO zur Beschaffung, Aufstellung und Unterhaltung der Verkehrszeichen verpflichtet.

 

3.    Diese Anordnung tritt am Tage der Aufstellung der angeordneten Verkehrszeichen in Kraft.

 

 

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen am Parkplatz am Feuerwehrgebäude in Kolitzheim.

Aufstellung der Verkehrszeichen Z 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zusatz- zeichen Z 1026-33 (Einsatzfahrzeuge frei) an der Zufahrt zur Parkfläche der Feuerwehr.

Die Gemeinde Kolitzheim erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende

ANORDNUNG:

 

       Gemarkung Kolitzheim

 

1.    An der Zufahrt zum Parkplatz der Feuerwehr am Feuerwehrhaus in Kolitzheim ist das Verkehrszeichen Z 250 mit dem Zusatzzeichen Z 1026-33 anzubringen.

       Der Standort des Schildes ist dem beiliegenden Plan zu entnehmen.

 

2.    Die gekennzeichnete Parkfläche am Feuerwehrhaus Kolitzheim ist keine öffentliche Park-fläche. Der Standort des Schildes ist vorab mit der Feuerwehr Kolitzheim abzusprechen.

 

2.    Die angeordnete Beschilderung ist von der Gemeinde Kolitzheim als Träger der Straßen-baulast im Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion durchzuführen.
Die Straßenbaulastträger sind gem. § 45 Abs. 5 StVO zur Beschaffung, Aufstellung und Unterhaltung der Verkehrszeichen verpflichtet.

 

3.    Diese Anordnung tritt am Tage der Aufstellung der angeordneten Verkehrszeichen in Kraft.

            Kraft. Die Anordnung vom 18.04.2012 wird hiermit aufgehoben.

 

 

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen in Lindach

Anbringung des Verkehrszeichen Z 205

Die Gemeinde Kolitzheim erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende

ANORDNUNG:

 

       Gemarkung Lindach

 

I.     Die Ausfahrt aus der Straße „Am Kreuzpfad“ im neuen Baugebiet Lindach auf die Straße „Mainblick“ wird mit dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ beschildert.

 

II.    Die angeordnete Beschilderung ist von der Gemeinde Kolitzheim als Träger der Straßen-baulast im Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion durchzuführen.
Die Straßenbaulastträger sind gem. § 45 Abs. 5 StVO zur Beschaffung, Aufstellung und Unterhaltung der Verkehrszeichen verpflichtet.

 

III.   Diese Anordnung tritt am Tage der Aufstellung der angeordneten Verkehrszeichen in Kraft.

 

GEMEINDE KOLITZHEIM

Horst Herbert
1. Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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