Zahlungs-/Fälligkeitstermin 01.07.2022

30.06.2022

Folgende gemeindliche Steuern werden am 01.07.2022 zur Zahlung fällig

Grundsteuer A und B für Jahreszahler

Soweit Sie der Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge durch die Gemeinde rechtzeitig abgebucht. Die übrigen Abgabepflichtigen werden unter Angabe der FAD-Nummer um fristgerechte Überweisung gebeten.

 

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