Folgende gemeindliche Steuern werden am 01.07.2022 zur Zahlung fällig
Grundsteuer A und B für Jahreszahler
Soweit Sie der Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge durch die Gemeinde rechtzeitig abgebucht. Die übrigen Abgabepflichtigen werden unter Angabe der FAD-Nummer um fristgerechte Überweisung gebeten.