Die Gemeindekasse Kolitzheim gibt bekannt
Am 15.11.2022 sind folgende gemeindliche Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:
- Grundsteuer A und B - 4. Rate
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung - 4. Rate
- Abschlagszahlung für Wasser- und Kanalgebühren
Bitte beachten Sie, dass Sie darüber keinen eigenen Bescheid erhalten. Die Festsetzung dieser Abgaben ist bereits mit dem Abrechungsbescheid vom 09.02.2022 erfolgt.
Zahlungspflichtige, die der Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, selbst keine Überweisungen vorzunehmen. Die übrigen bitten wir, die fälligen Beträge fristgerecht unter Angabe der FAD-Nummer zu überweisen.