Bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen haben sich Änderungen bei der Zuständigkeit des Fleischhygienepersonals des Landkreises Schweinfurt ergeben.
In der Anlage (am Ende dieser Seite) eine Übersicht mit dem zuständigen Fleischhygienepersonal mit Namen, Wohnort und telefonischer Erreichbarkeit.
Wir bitten, dass mit der für die Hausschlachtung zuständigen Personen rechtzeitig (mind. drei Tage vorher) ein Termin für die „Fleischbeschau“ telefonisch vereinbart wird.
Fleischbeschau ab 01.09.2021.pdf